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Kanaleinmündungsabgabe Schmutzwasserkanal Ebersdorf

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt10,94 € je m² Berechnungsfläche
inkl. MWSt12,034 € je m² Berechnungsfläche

Kanaleinmündungsabgabe

Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine einmalige Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Das bedeutet, dass die Einmündungsabgabe auch dann vorgeschrieben wird, wenn gar kein tatsächlicher Anschluss an die Kanalanlage vorliegt, aber jederzeit die Möglichkeit dazu besteht (z.B.: leerstehende Wohnhäuser, Wochenendhäuser etc.)

Die Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus der Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem in der Kanalabgabenordnung festgesetzten Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche (Außenabmessungen) mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschosse multipliziert wird und zu diesem Produkt 15 % der unverbauten Fläche des Grundstücks zugezählt werden. Die unbebaute Fläche wird jedoch nur bis zu einem Ausmaß von höchstens 500 m² berücksichtigt. Nicht angeschlossene Gebäude oder Gebäudeteile zählen zur unbebauten Fläche.

Der Einheitssatz beträgt laut Kanalabgabenordnung für den Anschluss an den
Mischwasserkanal ............€ 14,49 pro m² Berechnungsfläche (exkl. 10 % Ust.)
Schmutzwasserkanal ....... €  10,94 pro m² Berechnungsfläche (exkl. 10 % Ust.)
 

Ändert sich die der Kanaleinmündungsabgabe zugrundeliegende Berechnungsfläche (z.B. durch Zubau, Dachausbau, Aufstockung etc.) so ist die Kanaleinmündungsabgabe neu zu berechnen und eine Ergänzungsabgabe fällig. Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Abgabe vor der Änderung und der Abgabe nach der Neuberechnung. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen.

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