Grafik| Grafik|

Die wichtigsten Corona-Regeln ab 19. Mai 2021

18/05/2021 10:30

Neue Richtlinien ab 19.5.2021

Wir informieren Sie hiermit über die Vorschriften bezüglich COVID-19 welche ab 19. Mai 2021 gelten, ebenso möchten wir die Infos wegen der Testungen welche ab diesem Tag gelten zur Kenntnis bringen:


Gastronomie - Sperrstunde 22:00 Uhr:

Zutritt nur nach 3-G-Regel, Registrierung, FFP2-Maskenpflicht (außer am Sitzplatz),

Indoor max. 4 Personen/Tisch + 6 Kinder (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt),

Outdoor max. 10 Personen/Tisch + 10 Kinder.

Hotels:

 3-G-Regel beim Einchecken, bei Ablauf der Gültigkeit neuer Nachweis; 2m Abstand

(Ausnahme: gemeinsamer Haushalt), indoor FFP2-Maskenpflicht, im Restaurant oder

Wellnessbereich gelten die Regeln für Gastronomie, Registrierungspflicht.

Veranstaltungen und Zusammenkünfte - Sperrstunde 22:00 Uhr:

Indoor max. 4 Personen aus versch. Haushalten +6 Kinder.

Outdoor max. 10 Personen + 10 Kinder.

 Ab 11 Personen gelten Veranstaltungsregeln: 3-G-Regel, Anmeldung bei der BH, keine Speisen

und Getränke bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze, 2m Abstand (Ausnahme: gemeinsamer

Haushalt), indoor FFP2-Maskenpflicht, Registrierungspflicht.

Freizeit- und Kulturbetriebe (z.B. Museum) - Sperrstunde 22:00Uhr:

2m Abstand (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt), 20m²/Kunde, indoor FFP2-Maskenpflicht.

Fitness-Studios, Wellness:

 3-G-Regel, 20m²/Kunde, FFP2-Maskenpflicht (außer beim Sport).

Handel:

FFP2-Maske, 2m Abstand (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt), 20m²/Kunde.


Bitte entnehmen Sie die wichtigsten Corona-Regeln dem beigefügten Infoblatt:  

2021_05_17_Oeffnungen_19_Mai.pdf herunterladen (0.64 MB)


Hier noch die Infos zur 3-G-Regel:


Was ist gemeint mit der 3-G-Regel? 

es gilt: 

entweder Sie sind: 

  • genesen - Diese sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit.
    • Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

  • geimpft - Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:
    • Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
    • Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab dem 1. Stich).
    • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
    • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 9 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

  • getestet - Das Angebot an Coronavirus-Tests ist mittlerweile vielfältig und nicht alle sind gleich lang für Zutritte gültig. 
    • Ein PCR-Test aus dem Labor darf etwa bis zu drei Tage alt sein. 
    • Ein von geschultem Personal durchgeführter Antigen-Schnelltest aus einer Teststraße, vom Arzt, einer Apotheke oder einem Betrieb bis zu zwei Tage. 
    • Das gleiche gilt bei den Schultests für Kinder und Jugendliche
    • Die neuen Selbstests, auch als Wohnzimmertests bekannt, gelten 24 Stunden lang – sofern sie behördlich anerkannt sind. Das heißt, sie müssen digital in einem amtlichen System erfasst sein.


Wie komme ich wenn ich nicht geimpft oder genesen bin zu einem gültigen Test?


Antigen-Schnelltest aus einer Teststraße:

Hier der Link zu den aktuellen Teststraßen im Bezirk Melk (Gültigkeit 48 Stunden ab Ergebnis): https://notrufnoe.com/testungen-bezme/


Antigen-Schnelltest aus einer Apotheke:

Hier der Link zu den aktuellen Testungen in Apotheken im Bezirk Melk (Gültigkeit 48 Stunden ab Ergebnis): https://www.apothekerkammer.at/gratis-schnelltests 
Sie können aber auch direkt in der Apotheke einen Testtermin vereinbaren.


Neu ist ab Mittwoch 19.5.2021, dass auch Selbsttests zum Eintritt in die Gastronomie, für Sport- und Kulturveranstaltungen anerkannt werden:

Hier der Link zur Selbsttestung (Gültigkeit nur 24 Stunden ab Eingabe): https://notrufnoe.com/selbsttestung/


Point-of-Sale-Tests für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels oder einer Veranstaltung ergänzen das Angebot:

Hier müssen sie mit dem Anbieter abklären ob das angeboten wird, sonst brauchen sie einen anderen Test

Share this on Facebook