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Neuerungen bei der Handy-Signatur Aktivierung

12.05.2023 17:40

Handy

Bei der Aktivierung einer Handy-Signatur am Gemeindeamt Klein-Pöchlarn benötigen Sie ab sofort zusätzlich zu Ihrem Handy und dem notwendigen Ausweisdokument auch ein zweites Dokument zusätzlich!!!


Wir haben soeben von der zuständigen Stelle folgende Information erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Sicherheitsgründen müssen Personen, die um eine Handy-Signatur werben im Zuge der Identitätsfeststellung durch eine/n Registration Officer ab sofort neben dem (schon bisher erforderlichen) Ausweisdokument immer ein 2. Dokument vorlegen, aus dem sich die Identität der werbenden Person ergibt. Nur wenn die Daten beider vorgelegten Dokumente übereinstimmen, darf die Handy-Signatur aktiviert werden. Das 2. vorzulegende Dokument muss nicht unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis sein. Es genügen die in Folge aufgezählten oder vergleichbar vertrauenswürdige Dokumente: E-Card, Bankomatkarte, Kreditkarte, Studierendenausweis, Berufsgruppenausweise, Wiener Linien Jahreskarte, ÖBB Klimaticket. 

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Ihr A-Trust Team


Wir bitten das daher ab sofort zu beachten, wenn sie eine Handysignatur am Gemeindeamt freischalten wollen!!!

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