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Kanalbenützungsgebühr Schmutzwasser mit angeschlossenem Niederschlagswasser

Kanalbenützungsgebühr

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Das heißt, die Benützungsgebühr ist auch dann fällig, wenn zwar keine Abwässer eingeleitet werden, aber eine Einleitung jederzeit möglcih wäre (z.B. leerstehende Wohnhäuser oder Geschosse).

Die Kanalbenützungsgebühr ergibt sich aus der Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem in der Kanalabgabenordnung festgesetzten Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschossflächen, wobei angeschlossene Kellergeschosse keine Berücksichtigung finden. Nicht angeschlossene Geschosse oder Gebäudeteile werden nicht berechnet.

Der Einheitssatz beträgt laut Kanalabgabenordnung € 2,45 (exkl. 10 % Ust.) pro m² Berechnungsfläche und Jahr. Werden in die Kanalanlage neben Schmutzwässer auch Regenwässer eingeleitet, so kommt ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.

 

 

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