Grafik| Grafik|

Gefahrenhinweiskarten für Klein-Pöchlarn

Rutschungen, Steinschläge und Felsstürze mit beträchtlichen Schäden an Häusern, Straßen und Forst- sowie Agrarflächen haben das Land NÖ veranlasst Gefahrenhinweiskarten für Rutsch- und Sturzprozesse auszuarbeiten.


Seit Juli 2013 werden diese Gefahrenhinweiskarten an die NÖ Gemeinden verteilt und MÜSSEN somit bei Flächenwidmungs- und Bauverfahren von den zuständigen Behörden zur Anwendung gebracht werden.

Die Gefahrenhinweiskarten MÜSSEN möglichst früh im Planungsprozess eingesetzt und berücksichtigt werden und zwar in folgenden Verfahren
Raumplanung: Widmungen von Bauland und speziellen Grünlandkategorien
Hochbau: Neubau und/oder Erweiterung von Gebäuden
Infrastruktur: Straßenbau, Leitungsbau
Wasserbau: Oberflächenentwässerung, Teiche, Versickerung
Naturschutz und Landwirtschaft: Anschüttungen
Forstwesen: Wegebau, Waldentwicklungsplan, Rodungen

Datei herunterladen: PDFAnleitung Gefahrenzonenplan
Datei herunterladen: PDFKarte Rutschprozesse
Datei herunterladen: PDFKarte Sturzprozesse
Datei herunterladen: PDFÜbersichtskarte Baugrundkataster
Datei herunterladen: PDFPräsentation Schulung des Landes NÖ für Gemeinden


Die Karten geben flächendeckend Auskunft über die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung durch Rutschungen bzw. Steinschläge/Felsstürze. Die Gefahrenhinweiskarte Rutschprozesse berücksichtigt die Entstehung von Rutschungen nicht aber deren Reichweite. Die Gefah-renhinweiskarte Sturzprozesse modelliert die konkrete Abbruchzone und deren Reichweite.
Die Einschätzung der Gefährdung wird in drei Gefährdungsklassen gegliedert.

Weiße Bereiche: hier ist -durch den RaumplanerIn- zu prüfen, ob augenscheinliche Hinweise auf Rutsch- bzw. Sturzprozesse vorhanden sind. Das können bei Rutschgefährdungen wellige Oberflächen, sehr feuchte Dellen im Hangbereich, leicht sichtbare Gebäudeschäden u. ä. sein. Bei Steinschlägen/Felsstürzen sind es steile Felswände, herumliegende Steinbro-cken im direkten Umgebungsbereich u. v. m. In Zweifelsfällen ist der Geologische Dienst des Landes NÖ zur Begutachtung heranzuziehen.

Gelbe/Blaue Bereiche können als Bereiche mit einer mittleren Gefährdungswahrscheinlich-keit eingestuft werden. Für jene Bereiche hat sich der Geologische Dienst des Landes NÖ bereit erklärt, bei einem Lokalaugenschein genauere Erkundungen und Begutachtungen durchzuführen und das Ausmaß der Gefährdung zu beurteilen.

Orange/Violette Bereiche haben eine derart hohe Wahrscheinlichkeit für Rutschungsgefähr-dung, dass für geplante Widmungen, Errichtung von Gebäuden, bauliche Anlagen, Straßen u. v. m. ein Gutachten von einer einschlägig fachkundigen Person (Geologe/in, Geotechniker/in) eingeholt werden muss.

Nehmen wir also diese Werkzeuge Gefahrenhinweiskarten zur Hand und versuchen möglichen Naturgefahren aus dem Weg zu gehen.

Weiterleiten mit Facebook