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Eintragungsfrist Volksbegehren "Gerechtigkeit den Pflegekräften!", "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren", "Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren"

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Veranstaltung findet wie geplant statt.

Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 6. bis 13. November 2023 unterschrieben werden:

Zur Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum  

 Informationen über die Eintragungslokale und ihre Öffnungszeiten ( 3,1 MB)

Zu technischen sowie zu organisatorischen Fragen betreffend Eintragungen für die erwähnten Volksbegehren wird unter der Nummer

0800 20 22 20 (gebührenfrei)

während des Eintragungszeitraumes (6. bis einschließlich 13. November 2023) von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Bürgerinnen und Bürger eine Hotline zur Verfügung stehen. Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 53126 2700 erreicht werden. Außerhalb der Betriebszeiten der Hotline steht ein Tonbanddienst zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu deren Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Handysignatur“ bzw. „ID Austria“) möglich.

Stimmberechtigte, denen der Besuch eines Eintragungslokals während des Eintragungszeitraums infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen unmöglich ist, können auf Wunsch von einer „mobilen Eintragungsbehörde“ besucht werden, um vor dieser die Eintragung zu tätigen. Wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an die Gemeinde, in der der Besuch der „mobilen Eintragungsbehörde“ gewünscht wird. Die Gemeinde wird mit Ihnen einen Zeitpunkt innerhalb des Eintragungszeitraumes festlegen, zu dem Sie aufgesucht werden.


Hinweis: Sie können in ganz Österreich in einem Eintragungslokal unterschreiben.
Falls sie irgendwo außerhalb von Klein-Pöchlarn (z.B. in der Gemeinde an ihrem Arbeitsplatz) unterschreiben wollen:

Diese hier angeführten Öffnungszeiten gelten nur für Klein-Pöchlarn !!!

Alle Gemeinden in Österreich müssen jedoch Montag bis Freitag mindestens von 08.00 bis 16.00 Uhr geöffnet haben.

1 mal muss zusätzlich von 16.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein.

Erkundigen sie sich bei der Gemeinde wo sie hingehen wollen wegen der Öffnungszeiten !

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Termine
OrtArtstettner Straße 7
3660 Klein-Pöchlarn
VeranstaltungsstätteGemeindeamt - Rathaus Klein-Pöchlarn

Termine als iCal-Datei downloaden

Kontakt

Kontaktdaten von Marktgemeinde Klein-Pöchlarn
VeranstalterMarktgemeinde Klein-Pöchlarn
AdresseArtstettner Straße 7
3660 Klein-Pöchlarn
Telefon+43 7413 8300-0
Fax+43 7413 8300-20
E-Mail-Adressegemeindeamt@kleinpoechlarn.at
Webhttp://www.kleinpoechlarn.at/

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