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Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt500,00 € Einheitssatz
inkl. MWSt500,00 € Einheitssatz

Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe nach § 6 Abs. 1 Z. 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45 in der Fassung BGBl. Nr. 201/1996.

Diese Abgabe beinhaltet folgende Leistungen seitens der Gemeinde:

  • Ausbau der Fahrbahn und des Gehsteiges 
  • Oberflächenentwässerung und Beleuchtung einer an den Bauplatz grenzenden Straße

Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe € 500,00

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