Sehr geehrte Damen und Herren!
Morgen, am Samstag, den 05. Oktober 2024 wird der österreichweite Zivilschutz-Probealarm wie in den Vorjahren durchgeführt. Es werden im ganzen Land zwischen 12.00 und 12.45 Uhr, nach dem Signal „Sirenenprobe" die drei Zivilschutzsignale „Warnung", „Alarmierung" und „Entwarnung" ertönen. Ziel vom Bundesministerium für Inneres (BM.I) ist es, die Bürger mit den Zivilschutz-Signalen vertraut zu machen und gleichzeitig die Funktion und die Reichweite der Sirenen und des KATWARN-Warnsystems (genaue Infos unter www.katwarn.at) zu testen.
Dies ist daher ein reiner Testalarm!!!
Zivilschutzprobealarm2024_Wasistneu.pdf herunterladen (0.29 MB)
Dabei werden die mehr als 8.000 Sirenen sowie erstmalig auch das neue AT-Alert auf allen Handys die sich in Österreichj befinden ausgelöst. Wir ersuchen Sie daher auch in Ihrem persönlichen Umfeld Personen darauf aufmerksam zu machen, dass in dieser Stunde auf jedem Handy ein Warnton und auch eine Nachricht - dass es sich um einen Testalarm handelt - aufscheint. Vor allem ältere Personen, die das Handy nur zum Telefonieren verwenden, könnten durch diesen Alarmton erschreckt werden! Da kann es auch passieren, dass diese die Nachricht nicht lesen können, da sie ja das Handy nur zum telefonieren verwenden.
Zwischen 12 Uhr und 12.45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.
Der detaillierte Ablauf:
- 12.00Uhr Auslösung des Signals „SIRENENPROBE“ (15 Sekunden)
auf Landesebene durch die Landeswarnzentralen - 12.15Uhr Auslösung des Signals „WARNUNG“ (3 Minuten Dauerton)
bundesweit durch die Bundeswarnzentrale im Lagezentrum BMI - 12.30 Uhr Auslösung des Signals „ALARM“ (1 Minute auf- und abschwellender Heulton)
auf Landesebene durch die Landeswarnzentralen - 12.45 Uhr Auslösung des Signals „ENTWARNUNG“ (1 Minute Dauerton)
auf Landesebene durch die Landeswarnzentralen
Die Bedeutung der Signale:
- Sirenenprobe: 15 Sekunden
- Warnung: 3 Minuten gleichbleibender Dauerton – herannahende Gefahr!
→ Radio-, TV-Gerät bzw. Internet einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten. - Alarm: 1 Minute auf- und abschwellender Heulton – Gefahr!
→ Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio, Fernsehen bzw. im Internet durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen. - Entwarnung: 1 Minute gleichbleibender Dauerton – Ende der Gefahr!
→ Weitere Hinweise über Radio, Fernsehen bzw. Internet beachten.
Der Probealarm findet jedes Jahr österreichweit am ersten Samstag im Oktober statt.
Der Schutz des Menschen ist vorrangiges Ziel des Zivilschutzes. Mit dem Zivilschutz möchte der Staat seinen Bürgern helfen, Katastrophen und Notsituationen bestmöglich zu bewältigen. Dazu müssen die Menschen aber auch selbst etwas zu tun bereit sein. Und des-wegen wird einmal im Jahr – jeweils am ersten Samstag im Oktober – in Österreich der so genannte „Zivilschutztag“ begangen. Heuer ist das der 5. Oktober. Und auch heuer soll dieser spezieller Thementag nicht nur die Zivilschutzsignale in die Erinnerung der Österreicher rufen, sondern auch helfen, für den Ernstfall gewappnet zu sein.
Nicht erst seit den Chemiekatastrophen von Seveso und Bhopal sowie den Reaktorunfällen von Tschernobyl oder Fukushima wissen wir, dass nicht nur Naturkatastrophen großen Schaden anrichten können. Und gerade die Katastrophe von Tschernobyl hat gezeigt, dass sich Katastrophen auch auf weit entfernte Staaten auswirken können. Die Bürger Österreichs fordern daher zu Recht vorbeugende Maßnahmen zur Bewältigung von Notsituationen. Und sie hätten auch kein Verständnis dafür, würde man den Zivilschutz auf den nicht ganz auszuschließenden Fall eines militärischen Konfliktes begrenzen. Und weil die Wahrscheinlichkeit, durch Unfälle im Alltag, Naturkatastrophen und technische Katastrophen betroffen zu sein, in unserer technisierten Gesellschaft immer mehr ansteigt, gewinnt der „Selbstschutz“ in unserem Alltagsleben immer mehr an Bedeutung.
Doch was bedeutet „Selbstschutz“?
Mit diesem Begriff ist grob die Überbrückung der Zeitspanne vom Eintritt einer Notsituation bis zum Eintreffen und Wirksamwerden einer organisierten Hilfe gemeint. In „Amtsdeutsch“ handelt es sich dabei um das persönliche Verhalten in von außen kommenden Notsituationen, die Selbsthilfefähigkeit des Einzelnen, sich auf Krisen, Katastrophen, Unglücksfälle oder den Verteidigungsfall vorzubereiten. Wird der Begriff „Selbstschutz“ im Zusammenhang mit Notwehr gebraucht, steht er für verschiedene Möglichkeiten der Gegenwehr, insbesondere um Schäden für Leib und Leben und für Sachen abzuwenden. Diese Bedeutung soll hier nicht abgehandelt werden. Was allerdings im Zusammenhang mit „Selbstschutz“ kompliziert klingt, ist in Wahrheit nicht ganz so schlimm: Allgemein gesehen geht es einfach darum, in einem Krisenfall nicht sofort von fremder Hilfe abhängig zu sein!
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Wille zum Selbstschutz allein nicht genügt. Nur wer sich auch die notwendigen Kenntnisse aneignet und die entsprechenden materiellen Vorsorgen trifft, wird in der Lage sein, den Selbstschutz aktiv zu betreiben. Denn es kann durchaus bis zu mehreren Tagen andauern, bis – im Fall großräumiger Katastrophen – Hilfe bis in die entlegensten Dörfer vordringen kann. Hinsichtlich einer Vorsorge empfiehlt der Österreichische Zivilschutzverband:
· Lebensmittelreserven für mindestens zwei Wochen anlegen, dabei nicht nur mit den üblichen Grundnahrungsmittel oder Lebensmittel in Dosen, sondern auch Langzeitlebensmittel, die bis zu 25 Jahre halten (im Camping- oder Outdoor-Fachhandel zu erhalten)
· Für sauberes Trinkwasser vorsorgen (falls sich Rohrbrüche ereignen oder eine Evakuierung vorgenommen wird), zum Beispiel durch entsprechende chemische Tabletten oder durch Filter, die ebenfalls im Camping- oder Outdoor-Fachhandel erhältlich sind
· Vorsorge für einen Energieausfall durch Campingkocher und batteriebetriebene Informations-mittel treffen.
· Notgepäck bereitstellen, zum Beispiel einen gefüllten Rucksack mit Erste-Hilfe-Material, Rundfunkgerät mit Kurbel, Kopien von Dokumenten, Verpflegung für mindestens zwei Tage, Feuer-zeug, Outdoorbekleidung, Transportmittel wie ein Schlauchboot, Leichtzelt und weiteres – als Vorsorge, wenn das Haus oder die Wohnung bei Überschwemmung, Chemieunfall oder Haus-brand verlassen werden muss.
· Bei langfristigen Notlagen sind Haushalte mit eigenem Gemüse- und Kartoffelanbau im Vorteil
Detailinformationen, etwa wie ein „krisenfester Haushalt“ aussehen kann, und welche und wie viele Lebensmittel und Wasser dafür benötigt werden, finden Sie auf der Homepage des NÖ Zivilschutzverbandes, www.noezsv.at.
Hier noch die Info zum AT-Alert System:
Im Zuge der Sirenenprobe findet auch eine bundesweite Testauslösung des Katastrophenwarnsystems „AT-Alert“ auf Mobiltelefonen statt. Die Installation einer eigenen App ist nicht notwendig.
„AT-Alert“ beruht auf der Mobilfunktechnologie „Cell Broadcast“ und gewährleistet aufgrund der Funktionsweise komplette Anonymität. Personenbezogene Daten (wie Name, Telefonnummer, Mobilfunkbetreiber) werden nicht abgefragt oder genutzt. Da der Empfang einer Meldung über „Cell Broadcast“ ähnlich wie bei Rundfunkempfang über Radio funktioniert, erfolgt keine Rückmeldung. Die auslösende Stelle verfügt weder über Informationen über die erreichten Mobiltelefone, noch über die persönlichen Daten der Mobiltelefonnutzer.
Ablauf der Testung:
Auf Ihrem Mobiltelefon erscheint eine Textnachricht mit „Achtung Test – Österreichweite Testauslösung der Zivilschutzsignale über Sirenen und Testauslösungen von AT-Alert“.
Ebenso wird ein lautes akustisches Signal von Ihrem Mobiltelefon ertönen. Bei der höchsten Alarmstufe kann dieses Signal nicht stumm geschaltet werden.
Wann erhalte ich eine Meldung im Echtbetrieb?
Eine Meldung über „AT-Alert“ erhalten Sie, wenn Sie sich in einem betroffenen Gebiet befindet oder sich in dieses begeben und die entsprechende Warnstufe auf Ihrem Mobiltelefon eingeschaltet ist.
Auf Ihrem Mobiltelefon können Sie unter Einstellungen das entsprechende Menü aufrufen (Android: „Sicherheit und Notfall“; Apple/Iphone: „Mitteilungen“). Dort finden Sie die Warnsignale und die Möglichkeit entsprechende Mitteilungen, mit Ausnahme des „Notfallalarm“, auf stumm zu schalten.
Wann wird „AT-Alert“ eingesetzt?
Eine Meldung kann für jedes Ereignis ausgesendet werden, wenn die zuständige Behörde dies vor dem Hintergrund drohender oder sich ausbreitender größerer Notfälle oder Katastrophen als angemessen erachtet. Beispiele für mögliche Auslösefälle sind:
- (Lebens-) Bedrohliche Naturgefahren (schwere Unwetter wie Stürme, extremer Starkregen, extreme Hochwassergefahr, extreme Schneefälle, sehr große Lawinengefahr, extreme Waldbrandgefahr, …)
- (Lebens-) Bedrohliche technische Gefahren (Unfälle mit radiologischen, biologischen und chemischen Stoffen, wie zum Beispiel Gasaustritt, Chemikalienaustritt, Explosionsgefahr, aber auch Gefahr durch Rauchgase, …)
- (Lebens-) Bedrohliche polizeiliche Situationen
Warnsignale im Echtbetrieb:
„AT-Alert“ verfügt, abhängig vom Mobiltelefon, über verschiedene Warnstufen:
- Notfallalarm
- Extreme Gefahr
- Erhebliche Gefahr
- Gefahreninformation
- Abgängige Personen
- Testwarnung
- Übungswarnung
Die höchste Warnstufe „Notfallalarm“ kann nicht stumm geschaltet werden.
Die Aussendung von Meldungen über „AT-Alert“ erfolgt über die neun Landeswarnzentralen und das Bundesministerium für Inneres.
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