Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden:
Zur Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum
Informationen über die Eintragungslokale und ihre Öffnungszeiten ( 3,1 MB)
Zu technischen sowie zu organisatorischen Fragen betreffend Eintragungen für die erwähnten Volksbegehren wird unter der Nummer
0800 20 22 20 (gebührenfrei)
während des Eintragungszeitraumes (31. März bis einschließlich 07. April 2025) von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Bürgerinnen und Bürger eine Hotline zur Verfügung stehen. Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 53126 2700 erreicht werden. Außerhalb der Betriebszeiten der Hotline steht ein Tonbanddienst zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu deren Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Handysignatur“ bzw. „ID Austria“) möglich.
Stimmberechtigte, denen der Besuch eines Eintragungslokals während des Eintragungszeitraums infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen unmöglich ist, können auf Wunsch von einer „mobilen Eintragungsbehörde“ besucht werden, um vor dieser die Eintragung zu tätigen. Wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an die Gemeinde, in der der Besuch der „mobilen Eintragungsbehörde“ gewünscht wird. Die Gemeinde wird mit Ihnen einen Zeitpunkt innerhalb des Eintragungszeitraumes festlegen, zu dem Sie aufgesucht werden.
Hinweis: Sie können in ganz Österreich in einem Eintragungslokal unterschreiben.
Falls sie irgendwo außerhalb von Klein-Pöchlarn (z.B. in der Gemeinde an ihrem Arbeitsplatz) unterschreiben wollen:
Diese hier angeführten Öffnungszeiten gelten nur für Klein-Pöchlarn !!!
Alle Gemeinden in Österreich müssen jedoch Montag bis Freitag mindestens von 08.00 bis 16.00 Uhr geöffnet haben.
1 mal muss zusätzlich von 16.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
Erkundigen sie sich bei der Gemeinde wo sie hingehen wollen wegen der Öffnungszeiten !