Sorgen Sie für mehr Sicherheit

02.10.2019 17:09

Baumschnitt

Freischnitt Bäume und Sträucher © Gemeinde Nickelsdorf

Äste und Sträucher, die auf Gehsteige und Straßen herauswachsen, behindern Fußgänger, Radfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Ein Ausweichen auf die Straße führt oft zu gefährlichen Situationen. Personen, die z.B. mit Kinderwägen, Gehhilfen und Rollstühlen unterwegs sind, benötigen die volle Breite des Gehsteigs.

So mancher Außenspiegel eines Pkws wurde schon Opfer eines Astes. Busse und Lkws werden ebenfalls von einhängenden Ästen stark behindert.

 

Laut Straßenverkehrsordnung (StvO) müssen Gehsteige, Straßen und Wege von einhängenden Ästen und Sträuchern freigehalten werden; das heißt der Luftraum muss oberhalb der Straße bis mind. 4,5 m und über dem Gehsteig bis mind. 2,20 m in der Höhe freigehalten werden.

Beleuchtungsanlagen sind so auszuschneiden, dass die Beleuchtung der Straße bzw. des Weges und Gehsteiges nicht eingeschränkt wird.

Verkehrszeichen und Hinweisschilder sind ebenfalls von Ästen und Sträuchern freizuhalten.

Auch auf die Straße ragende Sträucher an der Grundstücksgrenze sind wegzuschneiden.

Wir ersuchen diese Vorgaben unbedingt zu beachten, da ansonsten mit Straßen der Bezirksverwaltungsbehörde zu rechnen ist.

Weiterleiten mit Facebook