Der Winter naht mit großen Schritten, daher bitten wir Sie:
Helfen Sie mit, dass der Winterdient auch in dieser Saison wieder zur Zufriedenheit aller durchgeführt werden kann:
- Stellen Sie Fahrzeuge nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück oder jedenfalls so ab, dass die Schneeräumungsfahrzeuge ungehindert die Arbeit verrichten können
- Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf Straßen bzw. öffentlichem Grund abgelagert werden
- Bitte schneiden Sie überhängende Äste zurück
- Gemäß StVO §93 (1) sind Gehsteige und Gehwege vom Anrainer (Bauland im Ortsgebiet) zu räumen und zu bestreuen. Bei Nichtvorhandensein eines Gehsteiges ist mit 1 Meter Breite die Straße entlang der Grundgrenze zu räumen.