Grafik| Grafik|

Wasseranschlussabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt6,24 € je m² Berechnungsfläche
inkl. MWSt6,24 € je m² Berechnungsfläche

Wasseranschlussabgabe

Für den erstmaligen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten.

Die Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus der Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem in der Wasserabgabenordnung festgesetzten Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche
a) bei Wohngebäuden mit der um 1 erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht,

b) in allen anderen Fällen verdoppelt (z.B. Firmengebäude, Gartenhaus, Garage - dies gilt auch für nicht angeschlossene Gebäude)

und das Produkt um 15 % der unbebauten Fläche vermehrt wird. Die unbebaute Fläche wird jedoch nur bis zu einem Gesamtausmaß von 500 m² berücksichtigt.

Der Einheitssatz beträgt laut Wasserabgabenordnung € 6,49 (exkl. 10 % Ust.) pro m² Berechnungsfläche.

Ändert sich die der Wasseranschlussabgabe zugrundeliegende Berechnungsfläche (z.B.: durch Zubau, Dachausbau, Aufstockung etc.) so ist die Wasseranschlussabgabe neu zu berechnen und eine Ergänzungsabgabe fällig. Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Abgabe vor der Änderung und der Abgabe nach der Neuberechnung. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen.

Ist die neue Wasseranschlussabgabe um mindestens 10 %, mindestens jedoch um € 7,27 höher als die bereits entrichtete, so ist eine Ergänzungsabgabe in der Höhe der Differenz vorzuschreiben.

Weiterleiten mit Facebook