Wasser-Bereitstellungsgebühr ab 1.8.2025

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt50,00 € je m³ Leistung des Zählers
inkl. MWSt55,00 € je m³ Leistung des Zählers

Bereitstellungsgebühr

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung (Wasserzähler) ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Die Benützung der Wasserversorgungsanlage ist nicht Voraussetzung für die Möglichkeit zur Vorschreibung der Bereitstellungsgebühr (z.B.: leerstehende Wohnhäuser oder Geschosse). Es reicht, dass die Benützungsmöglichkeit vorhanden ist.

Die Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Multiplikation der Nennbelastung des Wassermessers (m³/h) mit dem in der Wasserabgabenordnung festgesetzten Bereitstellungsbetrag.

Die im Bereich der Ein- und Zweifamilienwohnhäuser eingebauten Wassermesser verfügen über eine Nennbelastung von 3 m³ pro Stunde. Der Einheitssatz beträgt laut Wasserabgabenordnung € 39,00 pro m³ Nennbelastung.

Die jährliche Bereitstellungsgebühr beträgt 2025 demnach:
3,00 m³ x € 50,00= € 150,00 (exkl. 10 % Ust.)
7,00 m³ x € 50,00= € 350,00 (exkl. 10 % Ust.)
12,00 m³ x € 50,00= € 600,00 (exkl. 10 % Ust.)
17,00 m³ x € 50,00= € 850,00 (exkl. 10 % Ust.)
25,00 m³ x € 50,00= € 1250,00 (exkl. 10 % Ust.)
35,00 m³ x € 50,00= € 1750,00 (exkl. 10 % Ust.)

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