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Stellplatz-Ausgleichsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt3000,00 € pro nicht hergestellter PKW-Abstellplatz
inkl. MWSt3000,00 € pro nicht hergestellter PKW-Abstellplatz

Zufolge des Beschlusses des Gemeinderates der Marktgemeinde Klein-Pöchlarn vom 19. Dezember 2013 wird gemäß § 41 Abs. 1, 3 und 4 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 i.d.d.g.F. die Höhe der Stellplatz-Ausgleichsabgabe für jeden gemäß § 63 Abs. 3 leg. cit. als erforderlich und nicht herstellbar festgelegten Stellplatz

mit € 3.000,00

festgelegt.

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