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Feuerwerke zu Silvester

29.12.2024 14:00

Feuerwerk

Feuerwerk CCO Bild von nickgesell / Pixabay

Zu Silvester lassen es viele “Krachen”. Nur ist ein Feuerwerk in der heutigen Zeit wirklich noch vertretbar? Abgesehen von dieser Diskussion ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen ab der Klasse F2 im Ortsgebiet ausnahmslos verboten! 


Neben dem Verbot sprechen auch viele andere Gründe GEGEN das Zünden von Feuerwerken und Knallern:


- Feuerwerke erzeugen eine enorme Feinstaubbelastung

- Durch Feuerwerke werden große Mengen an Schwermetallpartikel – wie Strontium, Arsen, Blei oder Cäsium – freigesetzt

- Feuerwerke erzeugen Lärm und damit Stress für viele Menschen, Haus – und Wildtiere – bis zu 170 Dezibel, das ist mehr als ein Düsentriebwerk in 25m Entfernung erzeugt.

- Feuerwerke sind gefährlich – allein über 200 Kinder und Jugendliche werden jedes Jahr zu Silvester medizinisch versorgt

- Und letztendlich landen die Abfälle überall im Ortsgebiet.


Daher: so schön Feuerwerke sind, bitte sehen Sie bitte im Ortsgebiet im Sinne einer guten Nachbarschaft davon ab. Es drohen auch hohe Geld- und Freiheitsstrafen.


Eine Übersicht über die Klasseneinteilung von Pyrotechnischen Gegenständen und andere wichtige Infos zu diesem Theama finden Sie auf der Seite www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html


Allgemeines noch wenn sie ein Feuerwerk der Klasse F1 oder F2 (nur außerhalb des Ortsgebietes) abbrennen: 

Damit aus einer rauschenden Sylvesternacht nicht plötzlich ein flammendes Inferno wird möchten wir Sie auf einige grundlegende Regeln beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hinweisen.

Gerade in der Sylvesternacht wird ausgiebig gefeiert. Doch Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht. Unter Alkoholeinfluß ist eine sachgemäße Bedienung nicht mehr möglich. Es fallen Hemmschwellen und man ist bereit ein viel zu großes Risiko einzugehen.

Daher – Überlassen sie das Zünden eines Feuerwerkes lieber nüchternen Personen und genießen Sie es als Zuschauer.


Beim Entzünden eines Feuerwerks sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Altersvorschriften einzuhalten.

- Gebrauchsanleitungen beachten!

- Halten Sie sich als Zuschauer beim Böller- oder Raketenschießen in größerer Entfernung und keinesfalls in Schussrichtung der Feuerwerkskörper auf.

- Raketen nur aus „Startrampen“ abfeuern: am besten fest verankerte Röhren oder evt. Flaschen verwenden. 

- Knallkörper nie in geschlossenen Behältern oder in Flaschen zünden - extreme Splittergefahr!

- Achten Sie auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden. Nehmen Sie Rücksicht auf Menschen, aber auch auf Tiere.

- Denken Sie daran, dass durch Raketen und Knallkörper auch Kleider entzündet werden können. 

- Besondere Vorsicht auch bei sogenannten Babyraketen, die zu Augenverletzungen führen können: Nie über die vermeintlich nicht gezündete Rakete beugen!

- Versuchen Sie keinesfalls „Blindgänger“ erneut zu zünden, sondern machen Sie diese – nachdem mindestens fünf Minuten verstrichen sind - mit Schnee oder Wasser unbrauchbar.

- Die Herstellung von Feuerwerkskörpern in Eigenregie und das Kombinieren (Bündeln) von mehreren Feuerwerkskörpern ist besonders gefährlich und verursacht oft schwere Unfälle.

- Feuerwerk soll grundsätzlich nicht in Kinderhände gelangen! Auch für Kinder zulässiges Feuerwerk nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden!

- Knallkörper nicht in Innenräumen (z.B. auch Parkgaragen) zünden!

- Auf eine freie Schussbahn achten. Niemals in Richtung von Buschwerk, Windschutzgürteln oder Gebäuden abfeuern.

- Stellen Sie Löschmittel bereit!

Kategorien der Feuerwerksköper:

Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische beinhalten. Diese werden, je nach Gefährlichkeit, in 4 Hauptkategorien eingestuft, unterliegen speziellen Gesetzen und sind bei der Überlassung reglementiert. 


Kategorie F1

Mindestalter: 12 Jahre

Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel aufweisen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind. Z. B.: Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Partyknaller


Kategorie F2

Mindestalter: 16 Jahre

Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel aufweisen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Z. B.: Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter, Knallkörper


Kategorie F3

Mindestalter: 18 Jahre - Sachkunde erforderlich (Pyrotechnikausweis) und Bewilligungsbescheid Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Z. B.: Raketen, Batterien, Römische Lichter, Knallkörper, etc.


Kategorie F4

Mindestalter: 18 Jahre - Fachkenntnis erforderlich (Pyrotechnikausweis) und

Bewilligungsbescheid

Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. z. B.: Kugelbomben, Zylinderbomben, Batterien, Single Shots, Fontänen, etc.


Müssen Gemeinden gefährliche Feuerwerke bewilligen?

Nein. Bei bewilligungspflichtigen Feuerwerkskörper ist nicht die Gemeinde zuständig, sondern grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde; in Gemeinden, für die die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, ist die Landespolizeidirektion zuständig (§5 Abs.1 PyroTG 2010). Dies gilt auch, wenn die Gemeinde selber ein Feuerwerk abschießen möchte.

Aktuelle Informationen zu Silvesterknallern und Feuerwerkskörpern, Voraussetzungen für Verwendung und Besitz, Beschränkungen der Verwendung von Silvesterknallern und Feuerwerkskörpern finden sich unter folgenden Links:



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