Laut Beschluss der NÖ Landesregierung wird die für die Sicherheit der Menschen in unserem Ort notwendige Feuerbeschau vom zuständigen Rauchfangkehrermeister durchgeführt.
Die Feuerbeschau wird in unserer Gemeinde in den Jahren 2021/2022 durchgeführt. Der Rauchfangkehrermeister Leopold Schauer wird die Feuerbeschau flächendeckend im 10-Jahres-Rhythmus durchführen und ersucht schon heute die Bewohner und Bewohnerinnen der Gemeinde Klein-Pöchlarn um ihre Mithilfe.
Grundsätzlich ist die Feuerbeschau so geplant, dass mit diesen Informationen jeder Hausbesitzer nun aufgefordert wird, offensichtliche Mängel an den Objekten schon jetzt so weit wie möglich zu beheben. Nutzen Sie auch das Angebot der Altstoffsammelzentren, um das Haus so weit zu entrümpeln, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und zusätzliche Kosten von diversen Nachbeschauen vermieden werden können.
Die Beschau von Ein- und Zweifamilienhäusern wird vom Rauchfangkehrer alleine durchgeführt, gewerbliche und landwirtschaftliche genützte Objekte werden gemeinsam mit den zuständigen Sachverständigen der freiwilligen Feuerwehr Klein-Pöchlarn und gegebenenfalls mit einem Brandschutzbeauftragten des Landes Niederösterreich durchgeführt.
Zur weiteren Information wird mitgeteilt, dass die Gebührenverrechnung gesetzlich neu geregelt wurde. Die Verrechnung erfolgt ab sofort nicht mehr mit der Gemeinde , sondern die Gebühren sind ausschließlich vom Rauchfangkehrer gemäß den gesetzlichen Tarifen einzuheben.
Für weitere Infos zur Feuerbeschau bzw. der zu treffenden Maßnahmen im Vorfeld, wenden Sie sich bitte an Ihren Rauchfangkehrer. Gerne steht Ihnen Ihr Rauchfangkehrermeister für Ihre Anliegen zu Verfügung. Diese Feuerbeschau dient primär der Brandverhütung und damit der Sicherheit von Mensch und Gebäude. Ziel der Feuerbeschau ist die Feststellung brandgefährlicher Zustände. Sie umfasst die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirkt um bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und damit die Rettung des Wohnraumes und der Menschen zu ermöglichen.
Abschließend ein Appell der Rauchfangkehrer Niederösterreichs:
Die Feuerbeschau ist keine Schikane des Gesetzgebers, es geht dabei um Ihre Sicherheit, um die Sicherheit der Menschen in ihrem Haus, in ihrer Wohnung und um den Schutz des Gebäudes.
„Wir als Rauchfangkehrer verstehen uns als Partner der Menschen“
Ab Anfang April wird mit der Beschau von Ein- und Zweifamilienhäusern begonnen. Sollten Sie bei meinem Eintreffen keine Zeit haben, werden wir vor Ort oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Ich ersuche heute schon bei der Durchführung um Ihre Mithilfe.
Ihr Rauchfangkehrermeister
Leopold Schauer
Steinbruchstraße 19
3652 Leiben
0676/ 330 46 21
Weitere Hinweise, die Sie für die Feuerbeschau beachten müssen, finden Sie auf unserer Gemeindehomepage www.kleinpoechlarn.at oder die Mitarbeiter der Gemeinde helfen Ihnen gerne weiter.